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Ahnenforschung


Berichte

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06.12.2022

Stadtschreiber und Pfarrer zu Werblitz 1471

Stadtschreiber waren in früheren Zeiten schreibkundige Personen, die in einer Stadt Schreibarbeiten für öffentliche Belange durchführten. Das Amt des Stadtschreibers verlangte also zunächst die Kenntnis der lateinischen Muster und die Beherrschung der lateinischen Schreibkunst.
Von alters her kamen hierfür Mönche, Prediger, Priester, also Funktionsträger in der Kirche infrage, die in der Regel mit dem Umgang des lateinischen Schriftgutes vertraut waren.
Folglich verpflichteten die Stadträte zu diesem Zweck oft die Prediger, Pfarrer der Amtsdörfer.  In Abstimmung mit der Kirchenführung wurden Vikare aus dem örtlichen Kloster für diese Aufgabe ausgesucht. Die Kirche erhielt im Gegenzug ein Lehen in dem Dorf und konnte so Einfluss und Einnahmen mehren. So geschah es auch im Jahre 1471 in der Stadt Soldin, als ein neuer Stadtschreiber benötigt wurde.

Die jetzt für die uneingeschränkte öffentliche Nutzung freigegebenen Scans, CC0-Freigabe, alter Urkunden aus dem Brandenburgischen Landeshauptarchiv (BLHA) belegen eine solche Vereinbarungen zwischen der Stadt Soldin und dem zuständigen Bistum in Cammin.

Rep. 8 Soldin U 18/2 D Soldin 10. Juni 1471

„Bürgermeister und Ratmannen der Stadt Soldin teilen Christian Mirow, Administrator des Bistums Cammin, mit, dass die seit alters mit ihrer Stadtschreiberei verbundene Pfarre in ihrem Dorf Werblitz von der Stadt Soldin nach dem Tod des Michael Sydow frei geworden sei und bitten - aufgrund entsprechender Vorkommnisse in der Vergangenheit, die zur Vernachlässigung der Stadtschreiberei bzw. zum ungerechtfertigten Besitz des Pfarrlehens über die Tätigkeit als Stadtschreiber hinaus geführt haben - um Zustimmung zu ihrem Vorhaben, den jeweils als Stadtschreiber tätigen Geistlichen nur für die Dauer seiner Schreibertätigkeit mit der genannten Pfarre zu belehnen bei vorheriger halbjähriger Kündigung. Als nächsten Anwärter benennen sie ihren derzeitigen Stadtschreiber Ludwig Mühlendorf. Ferner bittet die Stadt im Einvernehmen mit dem Kapitel zu Soldin um die Bestätigung gemeiner Messen für zwei Vikare.“

Rückvermerk: “Der Rath von Soldin bittet bei Christian Mirow, Administratoren des Stifts Cammin, weil zu der stadttschreiberei zu Soldin die pfarr zu Werblitz belegen, daß sie möchten, wenn der stadtschreiber die pfarr unfleissigk wartete, denselben absetzen und einen tüchtigen vociren.“

Rep. 8 Soldin U 18/3 A Cammin 12. Juni 1471

„Christian Mirow, Administrator des Bistums Cammin, erteilt dem Rat der Stadt Soldin die Zustimmung zu den betreffs der Verbindung der Soldiner Stadtschreiberei mit der Pfarre im Dorf Werblitz unterbreiteten Vorschlägen und weist Ludwig Mühlendorf in die Pfarre ein.“

Rep. 8 Soldin U 18/4 A Werblitz 15. Juni 1471

„Willekin Schwerin, Vikar des Stifts Soldin und kaiserlicher Notar, bestätigt die Einweisung Ludwig Mühlendorfs, Vikars des Stifts Soldin, in die Pfarre des Dorfes Werblitz.“

Zeugen: „Markus Stevelow, Jakob Kerkow, Nikolaus Stange, Peter Hinzelberg, sämtlich Laien aus der Diözese Cammin“

Admin - 10:37:14 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen