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Ahnenforschung


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10.06.2022

Frauen in der Domkirche Soldin 1685

In der katholischen Kirche war über viele Jahrhunderte das Recht auf einen festen Sitzplatz in der Kirche allein dem Adel und den Herrschenden vorbehalten. Erst ab der Reformation wurde auch den Bürgern und unteren Gesellschaftsschichten ein fester Sitzplatz in der Kirche zugestanden. In der evangelischen Kirche hatte jedes Gemeindemitglied von Beginn an das Recht auf einen festen Sitzplatz, für den dann das sogenannte Stuhlgeld zu entrichten war. Der feste Sitzplatz musste also gekauft werden, was den Kirchen wiederum dabei half, Lücken in den Einnahmen, die durch den Wegfall des Verkaufes von Ablassbriefen und ähnlichem entstanden waren, teilweise auszugleichen. In manchen Regionen konnte in der Anfangszeit die Bestuhlung sogar nach eigenen Vorstellungen und auf eigene Kosten errichtet werden. Da solches Gestühl zu oft auch zur Selbstdarstellung des jeweiligen Besitzers genutzt wurde und zu Beeinträchtigungen anderer Gemeindemitglieder führte, änderte man diese Regelung später wieder und schuf von Seiten der Kirche im Kirchenraum ein einheitliches Gestühl. Bei der hierarchischen Trennung der Gesellschaftsschichten und der Geschlechter in der Kirche, Männer rechts, Frauen links, blieb es über weitere Jahrhunderte bis in die heutige Zeit hinein. In einigen ländlichen Kirchengemeinden existierten bis ins späte 20. Jahrhundert Sitzpläne für die ortsansässigen Familien.

In der Akte „Kirchen- und Hospitalprotokolle“, Signatur Rep. 8 Soldin 4, im BLHA wurde jetzt ein solcher Sitzplan der Frauen aus dem Jahre 1685 mit eindeutigen Hinweisen auf die vor beschriebenen Regelungen, Kauf und Verkauf der Plätze, gefunden.

„Register über die Frauen=Stande in hiesiger Thum=Kirchen, wie dieselben von Anno 1685 theils von der Kirche, theils aber aus derer Possessorum eigenen Mitteln erbauet und successive erkauffet und ein gelöset worden.“

Das Register (Sitzplan) enthält 206 Frauennamen, jeweils Vornamen und Familienname. Die zu einer Familie gehörenden Frauen und Mädchen saßen in der Regel in einer Reihe nebeneinander. Es gab 30 Reihen mit bis zu jeweils 8 Plätzen. Reihe 1 und andere einzelne Plätze waren nicht belegt, im Bereich der Pfeiler gab es entsprechend wenigere Plätze in den betreffenden Reihen. Ein vorangestelltes Fr bei den Vornamen, vermutlich Frau, deutet auf die Mütter, meist der Platz am Gang, daneben platzierte mit gleichem Familiennamen dürften die Töchter oder direkte Namensverwandte gewesen sein. Mehrfachbelegungen zeigen die Erst- und Nachbesitzerinnen des Platzes. Ein Vergleich der Familiennamen mit anderen Listen aus dieser Zeit, Urbedelisten 1685, 1692-1698 oder der Hausbesitzerliste von 1706, zeigen viele Übereinstimmungen. Bei den im Sitzplan mit Fr versehenen Frauennamen und den Einzelnennungen dürfte es sich um die Ehefrauen der in diesen Listen genannten Männer gehandelt haben. Die Geburtsnamen sind leider nicht wiedergegeben.

Das Verzeichnis der Frauennamen sowie die bereits veröffentlichten Urbede- und Hausbesitzerlisten können jetzt eingesehen werden.

Admin - 09:52:25 @ Allgemein | Kommentar hinzufügen

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