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Ahnenforschung


Berichte

Hier berichte ich über Orte und Inhalt gefundener Quellen, gebe Hinweise zu Projekten, Neuerungen auf dieser Homepage, Downloads, Tipps zur Nutzung und zum Inhalt der Datenbank.

12.03.2020

*** Datenschutz ***

In der Soldin-Datenbank werden personenbezogenen Daten veröffentlicht, die aus öffentlich zugänglichen Archivalien oder mir zum Zwecke der Veröffentlichung überlassenen privaten Sammlungen stammen. Die Freigabe der Informationen regelt das Archivgesetz des jeweiligen Bundeslandes und wurde vor der Überlassung der Archivalien an mich durch die entsprechenden Archive bereits geprüft.
In einigen Fällen sind Einträge in der Soldin-Datenbank trotzdem mit dem Hinweis *** Datenschutz *** versehen. Hierbei handelt es sich Einträge aus privaten Beständen, bei denen die nachstehenden Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind. Diese werden für jeden einzelnen Eintrag bei jeder neuen Veröffentlichung der Soldin-Datenbank überprüft.

Schutzfristen für Archivgut, Beispiel Landesarchiv Berlin:

„Für Archivalien können verschiedene Schutzfristen gelten.
Die allgemeine Schutzfrist gilt unabhängig vom Inhalt des Archivgutes und beträgt nach § 9 Abs. 2 ArchGB 10 Jahre nach Zugang der Akten.
Für Archivgut, das sich nach seinem wesentlichen Inhalt auf eine natürliche Person bezieht (sog. ‚personenbezogenes Archivgut‘), gilt nach § 9 Abs. 3 ArchGB eine Frist von zehn Jahren nach dem Tod oder 100 Jahren nach der Geburt des Betreffenden. Ist der Geburtstag dem Archiv nicht bekannt, endet die Schutzfrist 70 Jahre nach der Entstehung der Unterlagen. Die Schutzfrist gilt nicht für die Nutzung durch die Betroffenen oder ihre Angehörigen.
Für Unterlagen, die besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen (z.B. VS-klassifiziert, Kreditgeheimnis, Berufsgeheimnis, Patientengeheimnis, Mandantengeheimnis etc.), besteht nach § 9 Abs. 2 ArchGB eine Schutzfrist von 30 Jahren nach ihrer Entstehung.
Alle drei Arten von Schutzfristen können unter Umständen verkürzt werden. Eine solche Schutzfristverkürzung stellt ein förmliches Verfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes dar und bedarf der Schriftform.“

Wer Informationen zu noch geschützten Einträgen in der Soldin-Datenbank erhalten möchte, schreibt mir bitte eine E-Mail und begründet darin „ein berechtigtes Interesse“, Verwandtschaft, öffentliche Forschung, Vollmacht o.ä. In Einzelfällen benötige ich einen unterschriebenen Antrag, den ich dann zusende.

Admin - 10:32:00 @ Datenbank | Kommentar hinzufügen